Anzeigenrecht - Das Weblog von RA Seeholzer

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Okt

29

WVM Werbeverlag verliert vor dem AG Tostedt

Von admin

Bereits im Mai 2009 hatte das AG Tostedt einer negativen Fesstellungsklage des RA Seeholzer für ein Mandat stattgegeben.

Mit Versäumnisurteil vom 18.05.2009 (18 C 97/09) hatte das AG Tostedt festgestellt, dass der Firma WVM keine Ansprüche aus einem vorgeblichen Insertionsvertrag zustehen. Die WVM wurde verurteilt aussergerichtliche, anwaltliche Kosten in Höhe von € 192,90 zu zahlen und die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.

Das Urteil wurde rechtskräftig.

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