Anzeigenrecht - Das Weblog von RA Seeholzer

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Feb

25

WVM unterliegt erneut vor dem AG Mönchengladbach-Rheydt

Von admin

Die Fa. WVM hat erneut ein Versäumnisurteil gegen sich ergehen lassen.

RA Seeholzer war beauftragt worden, Beträge die die Mandantschaft aufgrund eines möglichen Werbevertrages mit der Fa. WVM Werbeverlag GmbH gezahlt worden waren zurückzufordern.

Der Klage vom 26.11.2009 wurde nun mit Versäimnisurteil vom 11.02.2010 des AG Mönchengladbach-Reydt (15 C 396/09) stattgegeben.

Danach ist die Fa. WVM verpflichtet einen Betrag von € 1.785,00 nebst Zinsen in Höhe von 8%-punkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 17.10.2009 zu erstatten.
Die Fa. WVM trägt die Kosten des Rechtsstreits.

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