Anzeigenrecht - Das Weblog von RA Seeholzer

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Okt

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WVM Werbeverlag muss Geld zurückzahlen

Von admin

Die Fa. WVM Werbeverlag muss nach einem Versäumnisurteil des AG Mönchengladbach-Rheydt vom 08.10.2009 (10 C 460/09) an den “vermeintlichen” Kunden einen Betrag von € 1.737,40 nebst Zinsen zurückzahlen. Von den aussergerichtlichen, anwaltlichen Kosten muss die Fa. WVM  € 192,90 zurückzahlen.

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