TM-TeleMedia Verlags GmbH unterliegt im Rechtsstreit
Die Fa. TM- TeleMdia aus Aschaffenburg verlor einen Rechtstreit vor dem AG Landau a.d. Isar (U. v. 30.07.2009, 2 C 419/09). Die TM-TeleMedia hatte den Kunden auf Zahlung verklagt. Dieser hat sich gewehrt und Recht bekommen.
Das Gericht führt in seiner Entscheidung u.a aus, dass eine Anfechtung wegen Täuschung (§ 123 BGB) bei der von der Fa. TM-TeleMedia vorgelgeten Formular gegeben ist und auch durchgreift.
Die Tatsache, dass das Formular so gestaltet ist, dass der Lesende sich eine fehlerhafte Vorstellung davon macht (selbst dann, wenn der wahre Charakter des Schreibens bei sorgfältigem Lesen hätte erkannt werden können), lässt auf arglistiges Verhalten des Verwenders schliessen, um den Adressaten zum Vertragsabschluss “zu verführen”.

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