TVV Televerzeichnis Verlag GmbH, 5 Jahresklausel hält
In einem Rechtsstreit vor dem AG Hamburg ging es ua. darum, ob die im Formular der Fa. TVV Televerzeichnis GmbH aufgenommene Klausel:
” Ist der Auftraggeber gem § 14 BGB Unternehmer, gilt der Vertrag für 5 Jahre, …”
wirksam vereinbart wurde oder nicht.
Das AG Hamburg neigt der Auffassung zu, dass die Klausel mittels AGB’s wirksam vereinbart werden kann. Es beruft sich unter anderem auf eine Entscheidung des LG Hamburg, die hier leider nicht vorliegt.
Entgegen der Auffassung von RA Seeholzer sind somit die Verträge mit TVV nur noch schwer, zumindest in Hamburg gerichtlich anzugreifen.
Es kommt insbesondere darauf an, wie das Vertragsverhältnis zustande kam. Leider fehlen dazu häufig Informationen seitens der Mandanten, wie die Gespräche zwischen ihnen und dem Vertreter von TVV abgelaufen sind. Das ist insoweit zivilprozessual schwierig, weil damit (oft) der Einwand der arglistigen Täuschung nicht substantiiert vorgetragen werden kann.
Die Voraussetzungen dafür muss aber derjenige vortragen, der sich auf die arglistige Täschung beruft.
Trotzdem sollte man als betroffener Unternehmer nicht unversucht lassen, aus dem Vertrag herauszukommen.

2 Kommentare
Mittwoch, 06.04.2011
15:21
Wir haben soeben ein Verfahren beim AG Hamburg verloren. Bereits mit Zustellung der Klage ist uns durch das Gericht mitgeteilt worden, dass nach ständiger Rechtsprechung des AG und des LG Hamburg die 5-Jahresklausel rechtmäßig ist. Vollkaufmännischen Unternehmen, bei denen ein Gerichtsstand in Hamburg begründet werden kann, ist daher zu einem Rechtsstreit dort nicht mehr zu raten, diese Unternehmen sollten sich vergleichen.
MfG
RA Freytag
Donnerstag, 07.04.2011
13:28
Guten Tag, Herr Kollege!
Ja, die Meinung des AG HH und LG HH hat sich da “leider” etwas unseelig eingeschossen.
MfkG, RA Jochen Seeholzer
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