Anzeigenrecht - Das Weblog von RA Seeholzer

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Nov

26

TSV-Telekommunikationsservice mbH, Aschaffenburg verliert Prozess

Von admin

Das AG Münster hat eine Klage der TSV-Telekommunikationsservice Verlags- und Vertriebsgesellschaft mbH aus Aschaffenburg abgewiesen.

Das AG Münster hat in seinen Entscheidungsgründen deutlich gemacht, dass das von der Firma TSV genutzte Auftragsfomular geeignet ist, einen Irrtum hervor zu rufen. Der Leser soll über den wahren Inhalt des Vertregas getäuscht werden.
Allein die Angabe des Preises  oben rechts beim Datum deute daraufhin (AG Münster, U. v. 10.11.2009 61 C 1731/09).

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