Anzeigenrecht - Das Weblog von RA Seeholzer

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Aug

5

Klage der Fa. WVM Werbeverlag GmbH abgewiesen

Von admin

Das AG Idstein hat mit Urteil vom 29.07.2010 (31 C 163/10 (15)) eine Klage der Fa. WVM Werbeverlag, Mönchengladbach abgewiesen.

Das AG Idstein geht davon aus, dass die vertraglichen Bestandteile des Werbevertrages nicht genau genug präzisiert sind, um einen wirksamen Vertrag zu begründen. Ein Vertrag ist damit nicht zustande gekommen.

WVM hat keinen Anspruch auf Vergütung.

Ansprüche aus einer Geschäftsführung ohne Auftrag auf Aufwendungsersatz lehnte das Gericht ebenfalls ab, ebenso bereicherungsrechtliche Ansprüche.

WVM kann gegen das Urteil Berfung einlegen, was abzuwarten bleibt.

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