Anzeigenrecht - Das Weblog von RA Seeholzer

Sie erhalten an dieser Stelle von Rechtsanwalt Seeholzer u. a. Informationen und Tipps im Umgang mit Adressbuch- und Anzeigenunternehmen. Mit dem RSS-Feed bleiben Sie immer auf dem Laufenden.
Feed

Jun

1

Intermedia S.a.r.l. mit Faxformular auf Kundenfang

Von admin

Nachdem RA Seeholzer zwei Mandate gegen Anzeigenfirmen vertreten hat, erhalten die nun von der Fa. InterMedia, mit Sitz in L-Grevenmacher bereits ausgefüllte Formulare zur Unterschrift zugefaxt.

Dem Inhalt geht es darum, dass dem potentiellen Kunden mit handschriflicher oder maschinenschriftlicher Eintragung suggeriert wird, es handele sich um einen Vertrag ohne Verlängerungsoption. Dabei geht der durschnittliche Kunde davon aus, dass es sich um eine einmalige Werbung handeln soll, weswegen solche Formulare auch oft unterschrieben werden.

In dem einen Fall wurde sich auf ein Gespräch mit der Inhaberin berufen, was nach Auskunft dieser aber nie stattgefunden hat.

Liest man jedoch das berühmte “Kleingedruckte” genauer, fällt schnell auf, das es um eine Vereinbarung mit einer Laufzeit von 2 Jahren und insgesamt 4 Auflagen geht. Also, der Kunde soll im Endeffekt viermal bezahlen.

In dem einen Fall wären dies (netto) € 2.348,00, in dem anderen Fall € 2.485,60.

Zusätzlich ist darauf hinzuweisen, dass Verteilungsgebiete für Broschüren die entweder garnicht benannt werden oder nur mit einem einstelligen Bereich (PLZ 5xxxx) keinen wirksamen Vertrag begründen dürften, weil zu unbestimmt.

Die Mandanten haben die Formulare nicht unterschrieben.

Sollte man aber eine Unterschrift geleistet haben und wird mit einer ersten Rechnung konfrontiert, sollte man sich schnellstmöglich beraten lassen.

Ihre Meinung zum Beitrag

Sie müssen einloggen um zu kommentieren.