Anzeigenrecht - Das Weblog von RA Seeholzer

Sie erhalten an dieser Stelle von Rechtsanwalt Seeholzer u. a. Informationen und Tipps im Umgang mit Adressbuch- und Anzeigenunternehmen. Mit dem RSS-Feed bleiben Sie immer auf dem Laufenden.
Feed

Aug

14

International Directories Group betreibt … ein Adressbuch im internet

Von admin

Die Fa. International Directories Group Ltd. aus Madrid betreibt  ein Adressbuch unter word business guide im internet.
Ob der Kunde dort überhaupt gefunden bzw. ernsthaft gesucht wird, ist äusserst zweifelhaft.

Das Formular (in englischer Sprache), mit dem die Daten des Kunden erfasst werden, ist klassisch so gestaltet, dass dem potentiellen Kunden nicht (deutlich) klar wird, dass hier ein kostenpflichtiges Geschäft abgeschlossen werden soll.

Erst im  letzten, in enger Schrift und im Blockabsatz gesetzten Textabsatz  kann man, wenn man genau liest, erkennen, dass ein 3 Jahresvertrag zustande kommen soll und das pro Jahr € 995,00 zu zahlen sind! € 2.985,00 für eine wahrscheinlich wertlose Werbung sind viel Geld. Desweiteren verlängert sich der Vertrag um ein weiteres Jahr, wenn man ihn nicht rechtzeitig kündigt.
Nach Auffassung von RA Seeholzer dürfte ein solcher Vertrag nach § 138 BGB nichtig sein. Die Leistung des Adressbuches steht in einem auffälligen Missverhältnis zum Preis, den der Kunde zahlen soll.
In Fällen mit ähnlich aufgemachten Formularen (anderer Firmen) gingen die Gerichte von einer Unwirksamkeit des Vertrages aus (vgl. nur AG Perleberg, U. v. 05.06.2008 11 C 301/07;  AG Kamenz, U. v. 02.10.2008 2 C 0041/08).

Da dem Mandat bishher keine Rechnung vorliegt, haben wir diese erstmal freundlich bei der Fa. World Business Guide mit Postadresse in den Niederlanden angefordert.

Wir werden sehen, wie die Herrschaften dieses Unternehmens reagiern.

2 Kommentare

Sehr geehrter Herr Seeholzer,

ich bin diesem Betrug leider erlegen und wurde nun angeblich zum 2. Mal per mail aufgefordert, die Rechnung zu bezahlen (der Betrag wird abermals nicht in der e-mail angegeben, lediglich die Kontoverbindung).
Ich habe diesen “Vertrag” im Juni per mail als Anhang mit Unterschrift versandt. Können Sie mir mitteilen, mit welchen Konsequenzen zu rechnen ist? Wie ist es Ihrem Mandanten in Folge ergangen?

Mit freundlichen Grüßen

Sie sollten auf jeden Fall aktiv werden und nicht einfach abwarten. Wenn Sie sich geirrt haben oder bei der Unterschriftabgabe über bestimmte Umstände getäuscht wurden, besteht die Möglichkeit sich von dem 3-jahres Vertrag zu lösen.
Haben Sie noch eine Kopie vom unterschriebenen Formular?
Lassen Sie sich von geeigneter Stelle unter Vorlage der Unterlagen beraten.

Hamburg, den 16.09.2009
MfG, RA J. Seeholzer

Ihre Meinung zum Beitrag

Sie müssen einloggen um zu kommentieren.