Anzeigenrecht - Das Weblog von RA Seeholzer

Sie erhalten an dieser Stelle von Rechtsanwalt Seeholzer u. a. Informationen und Tipps im Umgang mit Adressbuch- und Anzeigenunternehmen. Mit dem RSS-Feed bleiben Sie immer auf dem Laufenden.
Feed

Sep

7

Gewerbeauskunfts-Zentrale will Vergleich?

Von admin

Vor der Fa. GWE-Wirtschaftsinformations GmbH mit Sitz in Düsseldorf wurde bereits gewarnt (vgl. Artikel vom 02.09.2010). Nun liegt dem RA Seeholzer ein Fall vor, indem diese Fa., nachdem die mögliche Kundin sich gegen das Vertragsverhältnis zur Wehr gesetzt, von den urspünglich verlangten € 569,06 “abgeht”.

Man bietet der Kundin einen “Vergleich” an. Danach soll sie € 341,43 statt der ursprünglich geforderten € 569,06 zahlen. Sollte  der Betrag jedoch nicht binnen drei Werktagen beglichen sein, würde GWE weiter auf vollständige Erfüllung bestehen.

Da die drei Werktage bereits abgelaufen sind, bleibt es abzuwarten, ob GWE weiter die (volle) Forderung verfolgen wird oder nicht.

RA Seeholzer hat ernsthafte Zweifel daran, dass eine solche Forderung gerichtlich durchzusetzen ist, wenn man  die Formulare und AGB’s der Fa. GWE genau durchliest.

Die Aufmachung des Formulars (aus Juli 2010) ist dazu geeignet, nach Ansicht von RA Seeholzer, den entgeltlichen Charakter zu “verschleiern”.

Ihre Meinung zum Beitrag

Sie müssen einloggen um zu kommentieren.