Firma Deutscher Adressdienst DAD GmbH gewinnt
Die Fa. DAD aus Hamburg hat das Berufungsverfahren vor dem LG Wiesbaden (8 S 3/09) gegen das Urteil des AG Bad Schwalbach gewonnen. Leider muss man sagen.
Nach Auffassung des RA Seeholzer kennzeichnet diese Entscheidung erneut, dass die Richter sich zu wenig bewusst machen, dass die Gesamtumstände bei der Übersendung der Anschreiben und Formulare von Firmen wie DAD u.a. und dem Ausfüllen der Unterlagen durch die Unternehmer zu wenig gewürdigt werden.
Die Richter stellen darauf ab, dass ein Unternehmer im Sinne des § 14 BGB täglich in der Lage ist, Unterlagen in Ruhe und sorgfältig zu lesen und sich im Zweifel erkundigen muss, bevor er etwas unterschreibt.
Das ist “lebensfremd”, zumal das Anschreiben der Firma DAD und das Formular eben nicht so eindeutig gestaltet sind, dass klar zu erkennen ist, es handele sich um ein kostenpflichtiges Geschäft. Eben diese Umstände werden ausgenutzt.
Die Sekräterin z. B. liest das Anschreiben, erkennt “kostenlos” und “Brancheneintrag” und füllt das Formular in dem “guten Glauben” aus, es handele sich um den “berühmten” kostenlosen Grundeintrag in einem der Branchenbücher.
Das Formular legt sie in die Unterschriftenmappe vom Chef. Der sieht das Formular, erkennt die Handschrift seiner Sekretärin, unterschreibt und die “Kostenfallle” schnappt zu.

2 Kommentare
Samstag, 10.10.2009
12:45
Hallo,
die haben sich jetzt auch nach Polen ausgebreitet. Verschickt aus England.
Mit einem geklauten Logo von der Polnischen Telekom versucht die DAD GmbH Firmen 958 Euro (x 3 Jahre) aus der Tasche zu ziehen….
Wie kann man solchen Verbrechern Recht geben? Hier ist doch klar, dass das Ziel Andere irre zu fuehren und Geld zu kassieren ohne eine gleichwertige Leistung zu erbringen…
Besonderst in dem EU Dschungel koennen sich solche Kriminelle gut ausbreiten, wenn Sie nicht gleich eingesperrt werden !
Sonntag, 11.10.2009
14:03
Guten Tag!
Von einem “geklauten” Logo hatte ich bisher noch keine Kenntnis.
Auch davon, dass die Vertragslaufzeit jetzt auf 3 Jahre “erhöht” worden ist nicht.
Hamburg. den 11.10.2009
MfG, RA J. Seeholzer
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