Fa. WVM, Mönchengladbach unterliegt vor dem AG Tostedt
Das Amtsgericht Tostedt (18 C 287/09) hat gegen die Fa. WVM aus Mönchengladbach ein Versäumnisurteil (VU) am 23.11.2009 im schriftlichen Verfahren erlassen.
Darin wird festgestellt, dass die Fa. WVM keinen Zahlungsanspruch hat und den bereits gezahlten Betrag zurückerstatten muss.

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