Anzeigenrecht - Das Weblog von RA Seeholzer

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Dez

18

Fa. Weinert , Kranenburg reagiert schnell auf anwaltliches Schreiben

Von admin

Die Fa. Weinert, 47559 Kranenburg machte gegenüber einem Mandat des RA Seeholzer  eine Forderung aus einem Eintrag in das Internetverzeichnis unter branchenverzeichnis24.de in Höhe von € 428,40 geltend. Mit Schreiben vom 04.12.2009 wandte sich die Mandantschaft an RA Seeholzer und bat um Hilfe.

Nach Durchsicht der Unterlagen kam RA Seeholzer zu dem Ergebnis, dass der Vertrag, der vorgeblich auf einem “doppelten Telefonat” zwischen Mandant und Fa. Weinert herrühren sollte, wohl doch nicht wirksam ist.

Mit anwaltlichem  Schreiben vom 11.12.2009 wurde das vermeintliche Rechtsgeschäft angefochten. 

Mit Schreiben vom 14.12.2009 wurde die Rechung durch die Fa. Weinert angemahnt.

Mit Schreiben vom 16.12.2009 wurde von der Fa. Weinert migeteilt, dass

“… die Rechnung zur Vermeidung eines Rechtsstreits storniert wurde. ….Mit Erstellung der Gutschrift bestehen keinen weiteren gegenseitigen Forderungen. Ferner besteht somit kein Vertragsverhältnis mehr. … “

Die Sache hat sich also erledigt…gut so!

Ein Kommentar bisher

Auch ich bin auf die Machenschaften dieser Firma hereingefallen, habe die erste Rechnung bezahlt da ich davon ausging dass mich die Verantwortung trifft, weil ich das Kleingedruckte nicht gesehen habe.Ich habe daraufhin den Vertrag für die Zukunft sofort gekündigt, nun erhielt ich gerade erneut eine Rechnung für das nächste Vertragsjahr.Bitte um Rat, wie ich da aussteigen kann.
Mit freundlichem Gruß
Ute-Christiane Bräuer

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