Anzeigenrecht - Das Weblog von RA Seeholzer

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Sep

24

Fa. BDP GmbH, CH Schaffhausen betreibt Internetportal mit Adressbuch

Von admin

Die Fa. BDP GmbH mit Postanschrift in D und Sitz in CH betreibt unter touristenauskunft.info ein Internetportal. Innerhalb dieses Portals werden u.a. Adressen von Personen ausgewiesen, die Zimmer, Ferienwohnungen etc. anzubieten haben, wie in einem Adressbuch für Touristik.

In dieses Adressbuch sollen sich Personen etc. eintragen, die Räumlichkeiten zu vermieten haben. Das Formular, welches die Fa. BDP nutzt ist nicht eindeutig und lässt Spekualtionen um eine Verschleierung des wahren Inhaltes zu.

Das der sog. Grundeintrag bei diesem Adressbuch mit jährlich € 420,00 berechnet wird, erfährt der Leser nicht auf dem Formular selbst.  Aus den unter sehenswuerdigkeiten.com ermittelten AGB’s, auf welche die Seite touristenauskunft.info verlinkt ist, ergibt sich dann, dass der Vertrag für 24 Moante zustande kommen soll und bei nicht rechtzeitiger Kündigung sich um ein weiteres Jahr verlängert. Desweiteren wird nicht deutlich, was für Zusatzleistungen der Kunde bekommt. Diese sind nicht spezifiziert.

9 Kommentare

Hallo!

Und? Muss man dann zahlen?

gewerbeauskunft.com, auch von der bdp gmbh, funktioniert genauso!!!

Gruß
Sebastian

Guten Tag!
Das kommt auf die jeweiligen Umstände des Einzelfalls an.
Ich empfehle, anwaltliche Beratung durch eine Kollegin/Kollegen, der sich mit der Materie auskennt.
Hamburg, den 01.06.2010

MfG, RA J. Seeholzer

Auch ich habe heute Post erhalten von bdp-gmbh.
Wir hätten angeblich am 10.3. den Veröffentlichungsauftrag gegeben. Von uns wurde aber nie mit dieser Firma kommuniziert. Wie sollen wir uns verhalten?
viele Grüße
Hans

Auch ich auf diesen Schwindel bei Bdp hereingefallen. Das mir so etwas passiert, hätte ich nie gedacht. Man suggeriert mit dem Formular, dass bestehende Einträge nur kontrolliert werden sollen und ggf. abgeändert werden können. Das winzig Kleingedruckte konnte man im Fax gar nicht gut erkennen. Nun bekamen wir eine Rechnung nach 5 Wochen über 399 EUR. Die Einspruchsfrist bzw. der Rücktritt vom “Vertrag” war angeblich verstrichen. Die Kommunikation mit dem Unternehmen war sehr unhöflich.

Sehr geehrter Herr Münster, die Sache mit dem sog. Kleingedruckten ist es, die es hier und in solchen Fällen immer wieder schwierig macht. Meiner Auffassung nach müssten die Formulare so klar gestaltet sein, dass man sofort erkennt, es handele sich um einen kostenpflichtigen Eintrag. Eben das wollen die Firmen nicht, sonst wären sie wohl nicht so erfolgreich. Prüfen Sie, ob eine Anfechtung Ihrer Willenserklärung wg. Irrtums oder arglistiger Täuschung möglich ist.
Hamburg, den 29.08.2010

MfG, RA Jochen Seeholzer

Auch ich bin darauf hereingefallen sowie Rolf M.. In der Flut der täglich zu bearbeitenden Post geht der kleingedruckte Part über die mon.Kosten verloren und man handelt im guten Glauben einer unverbindlichen Auskunft.
Ich habe rechtzeitig Widerspruch eingereicht und werde nun erneut wegen arglistiger Täuschung dagegen sprechen. Als letzter Ausweg bleibt nur die Gegenklage.

PS. Wie ist es bei einer nicht rechtsverbindlichen Unterschrift durch eine Bürokraft?

Hallo,

uns ist es passiert, dass wir angeblich etwas unterschrieben haben. Tatsächlich liegt nun ein Fax vor auf dem die Unterschrift drauf ist. Dieses Fax ist aber gefälscht. Die betroffene Person hat nichts unterschrieben und das Fax weist verschiedene Fehler auf.
Ablage Papierkorb oder reagieren?

MfG
Sepp

P.s.: Die Angaben auf der Internetseite und den Geschäftsbriefen “Wir unterstützen die Bundesverband Herzkranker Kinder etc.” sind gelogen. Das haben wir bereits nachgeprüft

Auch ich habe diesen angeblichen Fehler bei GDP gemacht. In einr Kopie meines “Auftrages” wurden nachträglich die Geschäftsbedingungen reinkopiert. Mann erkent es an der Druckqualität und das ich hineingeschrieben habe ! Auch sind meine Namen falsch. Rechtsanwalt ? Was kann man tun ? Mfg

Lassen Sie sich beraten.

Hamburg, den 29.10.2010
MfG, RA Jochen Seeholzer

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