Erneut tritt WVP Werbeverlag & Promtion auf
RA Seeholzer wurde am 20.05.2009 erneut ein Formular der Fa. Werbeverlag & Promtion Service Nr. 0711 169 170 44 Fax: 0711 169 170 29 vorgelegt. Der Mandant hat nicht unterschrieben. Das Vereinbarungsformular ist vollständig (von Hand) ausgefüllt und enthält als besondere Vereinbarung:
“Objekt läuft aus! Keine zweite Ausgabe. Wie telefonisch besprochen wünscht der Kunde keine Verlängerung!”
Nur mit einer Lupe findet sich dann im “Kleingedruckten” der Hinweis.
Die Werbemaßnahmen gelten für 2. Ausgaben innerhalb von 12. Kalendermonaten nach Vertragsschluß.
Ja was denn nun? 2 Ausgaben oder nicht? In einem anderen Artikel dieses weblogs vom 22.04.2009 “WVP ist nicht gleich WVP” hat RA Seeholzer bereits auf die Widersprüchlichkeit solcher Vertragsbedingungen hingewiesen.

Ihre Meinung zum Beitrag
Sie müssen einloggen um zu kommentieren.