Direkt Marketing, Christina Winter unterliegt in einem Rechtsstreit
Die Fa. Direktmarketing, vertreten durch deren Inhaberin Christina Winter, Welgesheim hatte einen Mandanten des RA Seeholzer mit einer Zahlungsklage vor dem AG Frankfurt aM überzogen.
Die Klage wurde nun durch Urteil vom 10.06.2010 abgewiesen. Das AG Frankfurt aM (32 C 99/10 – 84) geht davon aus, dass ein wirksamer Vertrag zwischen den Parteien nicht zustande gekommen ist.
Es fehle an wesentlichen Bestandteilen wie der konkreten Vereinbarung zum Verteilungsgebiet sowie zu den Verteilerstellen.
Das Urteil betrifft ein Formular, welches im Juni 2008 genutzt wurde.
Eine wirksame Vereinbarung wurde auch nicht durch die Tatsache begründet, dass der Geschäftsführer der Beklagten bei der Klägerin um eine Ratenzahlung bat. Zu dem Zeitpunkt ging die Beklagte noch davon aus, dass es einen wirksamen Vertrag gäbe.
Ob die Klägerin in die Berufung geht, kann derzeit nicht gesagt werden.
Es kann nur jedem dringend geraten werden, der solch einen Werbevertrag abgeschlossen hat, diesen überprüfen zu lassen und ggfs. dagegen vorzugehen als zu zahlen.

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