DAD, Hamburg wehrt sich nicht…
Offensichtlich hält die Adressbuchfirma DAD aus Hamburg nichts davon, sich gegen sie gerichtete Klagen zur Wehr zu setzen.
Das AG Hamburg Barmbek hat erneut einer negativen Festellungsklage des RA Seeholzer gegen die Firma DAD mittels Versäumnisurteils stattgegeben (VU. v. 22.06.2009 814 C 35/09).
Darin wird festgestellt, dass die Fa. DAD keine Zahlungsansprüche aus einem Vertrag geltend machen kann, die Firma DAD die Kosten des Rechtsstreites und die aussergerichtlichen Kosten des Klägers zu tragen hat.
Bleibt abzuwarten, ob die Firma DAD gegen dieses Urteil Einspruch einlegen wird oder nicht.
Offensichtlich hat DAD es aufgegeben, es auf gerichtliche Auseinandersetzungen in Hamburg ankommen zu lassen. Die Chancen stehen für DAD nicht gut. Denn immerhin haben bereits drei Abteilungen des Gerichts in Hamburg Barmbek zu erkennen gegeben, dass sie die Klagen der Betroffenen für schlüssig halten.
Damit stehen naürlich auch für die Betroffenen die Chancen besser, die möglicherweise schon Geld an DAD gezahlt haben, ihr Geld zurück zu erhalten. Eine kombinierte Klage auf negative Feststellung und Leistung wäre naheliegend.

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