Anzeigenrecht - Das Weblog von RA Seeholzer

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Dez

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DAD, Hamburg verzichtet auf eine Forderung

Von admin

Ein Unternehmer aus dem süddeutschen Raum, hatte sich mit der Firma DAD, Hamburg eingelassen und bekam eine Rechnung.

Damit ging er zu einer Anwältin und wehrte sich gegen die Forderung. Dabei berief er sich auf das Urteil des Amtsgericht Hamburg Barmbek vom 27.10.2009 (820 C 187/09).

Mit Schreiben vom 17.11.2009 antwortete die Firma DAD wie folgt:

“…wir beziehen uns auf Ihr Schreiben und teilen Ihnen mit, dass wir uns entschieden haben, den Auftrag Ihres Mandanten aus Kulanz und ohne Anerkennung einer Rechtspflicht zu stornieren. … Wir werden daraus keinerlei Forderung mehr herleiten und betrachten die Angelegenheit als erledigt. …”

Also, es lohnt sich in jedem Fall, die Forderung einer Adressbuchfirma prüfen zu lassen. Manchmal hilft ein kurzes Schreiben eines Anwaltes, um viel Geld zu sparen.

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