DAD, Hamburg verliert Prozess vor dem AG Hamburg Barmbek
Das Amtsgericht (AG) Hamburg Barmbek hat mit einem Urteil über eine negative Feststellungsklage gegen die Firma Deutscher Adressdienst (DAD) GmbH entschieden. Gleichzeitig wurde die Widerklage der Fa. DAD auf Zahlung abgewiesen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
RA Seeholzer hatte für seine Mandantin eine negative Feststllungsklage erhoben, mit dem Ziel feststellen zu lassen, dass die Fa. DAD keine Ansprüche aus einem Vertragsverhältnis gegen das Mandat hat.
Die Fa. DAD wehrte sich gegen die Klage und erhob gleichzeitig Widerklage.
Das Amtsgericht Hamburg Barmbek hat mit Urteil vom 27.10.2009 (820 C 187/09) der negativen Feststellungsklage stattgegeben, die Widerklage abgewiesen und die Fa. DAD verurteilt, vorgerichtliche Kosten in Höhe von € 229,30 an die Klägerin zu erstatten; die Kosten des Rechtsstreits trägt die Fa. DAD.

3 Kommentare
Donnerstag, 29.10.2009
10:29
Herzlichen Glückwunsch, finde ich super, vor allem, dass ein Anwalt sich so für die Rechte der “einfachen” Bürger einsetzt! Das ist doch Idealismus pur, leider immer weniger zu finden. Weiter so!!!!
Grüße
jlr-sls
Donnerstag, 29.10.2009
11:25
Sehr geehrte Frau Lussek-Roos, danke, doch in der Regel geht es für die Betroffenen um handfeste, wirtschaftliche Interessen.
MfG, RA J. Seeholzer
Donnerstag, 11.02.2010
11:32
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