Anzeigenrecht - Das Weblog von RA Seeholzer

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Okt

28

DAD, Hamburg verliert Prozess vor dem AG Hamburg Barmbek

Von admin

Das Amtsgericht (AG) Hamburg Barmbek hat mit einem Urteil über eine negative Feststellungsklage gegen die Firma Deutscher Adressdienst (DAD) GmbH entschieden. Gleichzeitig wurde die Widerklage der Fa. DAD auf Zahlung abgewiesen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

RA Seeholzer hatte für seine Mandantin eine negative Feststllungsklage erhoben, mit dem Ziel feststellen zu lassen, dass die Fa. DAD keine Ansprüche aus einem Vertragsverhältnis gegen das Mandat hat.

Die Fa. DAD wehrte sich gegen die Klage und erhob gleichzeitig Widerklage.

Das Amtsgericht Hamburg Barmbek hat mit Urteil vom 27.10.2009 (820 C 187/09) der negativen Feststellungsklage stattgegeben, die Widerklage abgewiesen und die Fa. DAD verurteilt, vorgerichtliche Kosten in Höhe von € 229,30 an die Klägerin zu erstatten; die Kosten des Rechtsstreits trägt die Fa. DAD.

3 Kommentare

Herzlichen Glückwunsch, finde ich super, vor allem, dass ein Anwalt sich so für die Rechte der “einfachen” Bürger einsetzt! Das ist doch Idealismus pur, leider immer weniger zu finden. Weiter so!!!!
Grüße
jlr-sls

Sehr geehrte Frau Lussek-Roos, danke, doch in der Regel geht es für die Betroffenen um handfeste, wirtschaftliche Interessen.
MfG, RA J. Seeholzer

Hello,Im journalist from Poland Im writing about DAD and the cases of swindled clients from Poland. I know about first court sentence against this firm, as I can understand You have been lawyer od victim of DAD. Contact me please, I d like to get more details from You, I ve written my mail address. Thats material for week magazin available in all Poland, Przeglad, I d need more infos. And my congatulations, thats important sentence. Respectfully, Beata Dzon

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