Anzeigenrecht - Das Weblog von RA Seeholzer

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Jun

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DAD, Hamburg verliert Prozeß, geht aber in die Berufung

Von admin

Die Firma Deutscher Adressdienst (DAD), Hamburg verliert einen Prozeß vor dem AG Bad Schwalbach (U. v. 08.01.2009 3 C 544/08 (70)). Die Firma DAD ist in die Berufung gegangen. Das Berufungsverfahren wird vor dem LG Wiesbaden (unter dem Az. 8 S 3/09) geführt.

Das AG führt in seinen Entscheidungsründen aus, dass eine Einigung über die wesentlichen vertraglichen Bestandteile nicht zustande gekommen ist. Das Gericht ist der Ansicht, dass die konkrete Vertragspflicht des Adressbuchverlages  nicht erkennbar sei. Es werde nicht klar, ob und welche Daten veröffentlicht würden.

Ein erfreuliches Urteil gegen die Firma DAD. Mal sehen, ob es vor der Berufungskammer des LG Wiesbaden hält. RA Seeholzer wird an dieser Stelle weiter informieren.

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