DAD, Hamburg verliert erneut ein Verfahren
Die Fa. Deutscher Adressdienst GmbH, kurz DAD aus Hamburg hat erneut einen Zivilprozess vor dem AG Hamburg Barmbek ( 823 C 178/08) verloren.
Die Fa. DAD war mit einer negativen Feststellungsklage überzogen worden. Daraufhin erhob sie ihrerseits eine Widerklage für die Kosten des 2. Insertionsjahres.
Das AG Hamburg Barmbek hat diesen Anspruch mit Urteil vom 21.08.2009 (823 C 178/08) abgelehnt.
Abgelegt in: Adressbuch, Allgemein

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