Anzeigenrecht - Das Weblog von RA Seeholzer

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Mai

29

DAD Deutscher Adressdienst verliert

Von admin

Die Firma Deutscher Adressdienst aus Hamburg erleidet vor dem AG Hamburg Barmbek eine Schlappe.

Auf eine von Rechtsanwalt Seeholzer am 26.03.2009 erhobene Fesstellungsklage, verfügt das AG Hamburg Barmbek am 28.04.2009 das schriftliche Vorverfahren und fordert die beklagte Firma DAD zur Anzeige der Verteidigungsbereitschaft auf.

Da die Firma DAD sich nicht meldet, erlässt das Amtsgericht Hamburg Barmbek am 19.05.2009 (813B C 60/09) ein Versäumnisurteil. Darin wird festgestellt, dass die Firma DAD keine Zahlunsgansprüche gegen den Kunden hat und die Kosten des Rechtsstreits zu tragen hat.

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