Adressbuchfirma expo guide, Mexico mahnt weiter
RA Seeholzer betreut eines von mehreren Mandanten gegen die Fa. expo guide mit Sitz in Mexiko. Bereits mit Schreiben vom 14.04.2010 machte er die Fa. expo guide darauf aufmerksam, dass das Vertragsverhältnis nicht wirksam sei etc.
Desweiteren wies RA Seeholzer daraufhin, daß die zu erwartende Korrespondenz ausschließlich über ihn geführt werden solle.
Dieser Hinweis wird von der Fa. expo guide regelmäßig ignoriert. Nun bekam die Mandantschaft wieder eine Mahnung wegen der noch aussetehenden Zahlung, datiert auf den 11.05.2010, eingegangen am 27.05.2010.
Es wird an dieser Stelle vermutet, dass die Fa. expo guide so versucht, möglicherweise doch noch eine Zahlung zu erhalten, die ihr aber nicht zusteht.
Warum die Fa. expo guide ihre Ansprüche nicht gerichtlich durchsetzt, wenn sie der festen Überzeugung ist, die Ansprüche bestünden zu recht, kann auch wieder nur vermutet werden. Man scheut das Risiko evtl. vor Gericht zu verlieren.

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