Anzeigenrecht - Das Weblog von RA Seeholzer

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Apr

20

AVUS Marketing, Magdeburg erkennt Anspruch an

Von admin

Nachdem RA Seeholzer eine negative Feststellungsklage gegen die Fa. AVUS mit Schriftsatz vom 15.12.2009 bei dem AG Sinzig eingereicht hat, erkennt diese den Anspruch mit Schriftssatz vom 18.02.2010 an.

Am 22.02.2010 erlässt das AG Sinzig (10 C 1033/09) ein entsprechendes Anerkenntnisurteil mit folgendem Tenor:

1. Es wird festgestellt, dass die Beklagte keine Ansprüche aus dem vorgeblichen Insertionsvertrag sowie aus den Rechnungen vom …, …  sowie vom …., … gegen den Kläger hat.

2. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger € 302,10 zu zahlen.

3. Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.

4. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

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