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Es gibt Firmen, die versuchen mittels des Telefons Verträge mit Unternehmern über sog. Einträge in Branchenbüchern abzuschliessen. Dazu werden die Unternehmer angerufen. In der Regel besteht zwischen dem Anrufendnen und dem Anzurufenden noch keine Geschäftsbeziehung.
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Die Fa. J. Kerler Verlag GmbH aus Ingolstadt bietet Interessenten einen Eintrag unter meinbranchenbuch-deutschland.de ein.
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Ein Mandant von RA Seeholzer erhält am 24.03.2011 eine Rechnung über € 2.362,00 von der Fa. Expo Guide mit Sitz in Mexiko. Dabei bezieht sich die Fa. Expo Guide auf einen Vertrag aus Februar 2010, der bereits mit anwaltlichem Schreiben vom 14.04.2010 “angefochten” wurde.
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Die Fa. GWE GmbH – Gewerbeauskunfts-Zentrale aus Düsseldorf beschäftigt nun einen weiteren Anwalt aus Köln. Der RA B. J. schrieb noch mit Schreiben vom 01.03.2011 die Mandanten direkt an. Nach Hinweis auf die Mandatierung des RA Seeholzer entschuldigte er sich. Es sei ein Fehler bei der Übermittlung der Unterlagen unterlaufen.
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Ein Mandant von RA Seeholzer hatte sich mit der Fa. abeo Marketing & Vertriebs GmbH aus Hannover “eingelassen”. Es ging dabei um einen Anzeigenauftrag in einem sog. Bürgermagazin.
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Einige Firmen haben sich darauf spezialisiert, Anzeigenverträge telefonisch abzuschliessen. Dies ist grds. auch möglich (§ 145 BGB iVm § 147 I 2 BGB).
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Eine Werbefirma aus Mönchengladbach hat erneut einen Rechtsstreit am für sie zuständigen Amtsgericht Mönchengladbach-Rheydt (11 C 436-10) verloren. Nach diesem Urteil ist die Firma WVM Werbeverlag verpflichtet, an die Klägerin bereits gezahltes Geld zurück zu zahlen und auch aussergerichtliche anwaltliche Kosten zu tragen. Das Urteil ist noch nichts rechtskräftig. Bleibt abzuwarten, ob die Fa. WVM [...]
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Die Staatsanwaltschaft Hamburg hat Anklage gegen J. M. (50 J.) und R. C. (45 J.) als verantwortliche Geschäftsführer der Fa. “Yellow Page Netherlands B.V.” erhoben. Vorgeworfen wird diesen, sich des gewerbesmäßiges Betruges strafbar gemacht zu haben.
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Ein RA B. J. aus Köln, wendet sich mit Schreiben vom 03.03.2011 direkt an eine Mandantin des RA Seeholzer. Dieser Anwalt versichert anwaltlich, von der Fa. GWE Wirtschaftsinformations GmbH, Düsseldorf beauftragt worden zu sein. Eine Vollmacht oder gar Unterschrift enthält sein Schreiben nicht.
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Die Fa. GWE-Wirtschaftsinformations GmbH aus Düsseldorf schreibt einen Mandanten von RA Seeholzer mit Schreiben vom 23.02.2011 an. Auf grauem Briefpapier wird dem Unternehmer ein Formular zur Ergänzung oder Korrektur seiner Firmendaten übermittelt.