Kein Anspruch auf Vergütung
Erfüllt ein Anzeigenunternehmen seine Verpflichtung aus dem Vertrag nicht vollständig und verteilt weniger Exemplare als geschuldet, dann ist der Auftragnehmer berechtigt, vom dem Vertrag zurück zu treten und berechtigt seine bereits erbrachte Zahlung zurück zu verlagen. Dies ergibt sich aus einem Urteil des AG Mönchengladbach vom 07.01.2010 (5 C 380/10). Das Anzeigenunternehmen aus Mönchengladbach hatte [...]