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Nachdem die Fa. Klickphone mit Schreiben vom 03.05.2010 auf einen zwischen ihr und einem Mandanten von RA Seeholzer “rechtskräftigen Vertrag” hingewiesen hatte, wurde RA Seeholzer für seinen Mandanten tätig.
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Es gibt sog. tools, mit denen man “sehen” kann, wer, wann auf die Seite www.anzeigenfalle.de zugreift und welche Inhalte sich derjenige ansieht. Dabei kann derzeit davon ausgegangen werden, dass es sich zum einen um Personen handelt, die auf Anzeigen- und Adressbuchfirmen hereingefallen sind, und mit Hilfe ua. der Suchmaschine google nach diesen Firmen recherchieren.
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RA Seeholzer wird von einem Mandanten ein Formular der Fa. RMS Regional Marketing vorgelegt, damit dies geprüft wird.
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In vielen Gesprächen, die RA Seeholzer mit Mandanten führt taucht immer wieder der Begriff des “Widerrufs” auf. Damit ist gemeint, dass die Mandanten oft der Ansicht sind, mit einer entsprechenden Erklärung gegenüber dem Adressbuchunternehmen oder der Anzeigenfirma, sich von einem möglichen Vertrag gelöst zu haben. Hier gilt es über einen weit verbreiteten Irrtum aufzuklären.
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Die Fa. Forum Verlag aus Wiesbaden zeichnet sich (ebenfalls) durch eine besondere Hartnäckigkeit aus.
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Im August 2009 nahm ein kleines Unternehmen aus dem nordeutschen Raum Kontakt mit RA Seeholzer auf und bat diesen, in einer Sache behilflich zu sein.
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Die Fa. Branchen-Service Ltd., Seligenstadt hat ein weiteres Verfahren verloren. Das AG St. Wendel wies mit Urteil vom 27. Mai 2010 (4 C 46/10) die Zahlungsklage der Fa. Branchen-Service ab.
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Die Fa. Europrint, Birmingham mit Sitz in Grömitz arbeitet mit einem Formular zur Auftraggewinnung, welches nach der Auffassung von RA Seeholzer nicht geeignet ist, einen wirksamen Werbevertrag zu begründen. Das Formular stammt aus Mai 2010.
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RA Seeholzer wurde in einer Sache beauftragt, bei der die Gesellschaft für Dienstleistung & Verkauf Ltd. “Klickphone”, Leezen sich darauf beruft, dass im Wege eines “doppelten” Telefonats ein Werbevertrag zustande gekommen ist. RA Seeholzer hatte bereits im Dezember 2009 über ein ähnliches Vorgehen der Fa. Weinert , Kraneburg berichtet, die auf ein entsprechendes Schreiben des RA [...]
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Die Fa. Deutscher Asressdienst GmbH, Hamburg hat gegen das klagabweisende Urteil auf Zahlung des AG Heilbronn (14 C 3861/09) , Berufung eingelegt. Diese wird beim LG Heilbronn (3 S 19/10 III) geführt.