Archive for Februar, 2010

Feb

25

WVM unterliegt erneut vor dem AG Mönchengladbach-Rheydt

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Die Fa. WVM hat erneut ein Versäumnisurteil gegen sich ergehen lassen.

Feb

24

Expo Guide fordert weiter Geld

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Obwohl RA Seeholzer mit Schreiben vom 25.01.2010 für seine Mandantschaft einen “möglichen” Vertrag (bzw. die Erklärung) mit der Fa. Expo Guide angefochten, fristlos gekündigt etc. hat, erinnert die Fa. Expo Guide weiter an die noch ausstehende Rechnung und zwar mit Schreiben vom 02.02.2010.

Feb

17

Fa. Forum Verlag möchte weiterhin von der Gegnerliste gestrichen werden

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In einem weiteren Schreiben der Rechtsanwälte der Fa. Forum Verlag an den RA Seeholzer heisst ets:

Feb

11

United lda. verlangt weiter Zahlung!

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Die Fa. United Lda. mit Sitz in Portugal mahnt weiter Mandanten des RA Seeholzer mit Schreiben 03.02.2010 an, die aus Wien, Österreich verschickt werden.

Feb

8

TM-TeleMedia Verlags GmbH betreibt gewerbsmäßigen Betrug…

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… so das Landgericht (LG) Stuttgart in einem Hinweis-Beschluss vom 07.12.2009 (13 S 183/09). Die Fa. TeleMedia hatte gegen ein Urteil des AG Nürtigen (42 C 974/09) Berufung eingelegt. Das LG Stuttgart gab der Klägerin/Berufungsklägerin gem. § 522 II ZPO einen Hinweis dazu, dass die Berufung keine Aussicht auf Erfolg hätte und es der Klägerin/Berufungsklägerin [...]

Feb

5

Die Fa. Forum Verlag, Wiesbaden will aus der Gegnerliste gestrichen werden!

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RA Seeholzer hat unter seiner Gegnerliste Anzeigen-Firmen, die Fa. Forum Verlag gelistet, weil ihm aktuell ein entsprechendes Mandant erteilt worden ist. Nun scheint die Fa. Forum Verlag davon nicht begeistert zu sein und beauftragt eine Anwaltskanzlei aus Goar, den RA Seeholzer aufzufordern, die Nennung zu unterlassen.

Feb

3

Fa. Direkt Marketing, Grömitz unterliegt erneut vor Gericht

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Die Firma Direktmarketing, vertreten durch die Inhaberin Christina Winter, Grömitz hat (erneut) einen Rechtsstreit verloren.

Feb

2

Anzeigenfirmen im Verbund…WVM, WSV, Pro Media Concepte GmbH ….?

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Ein Mandant von RA Seeholzer lässt sich im Juni 2009 mit der Fa. WVM Werbeverlag GmbH aus Mönchengladbach “ein”.  Dazu wird eine Art Visitenkarte des Mandanten in das Anzeigenauftragsfomular des Verlages gedruckt.