AnzeigenRecht - Das Weblog von RA Seeholzer

Sie erhalten an dieser Stelle von Rechtsanwalt Seeholzer u. a. Informationen und Tipps im Umgang mit Adressbuch- und Anzeigenunternehmen. Mit dem RSS-Feed bleiben Sie immer auf dem Laufenden.
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Mai

11

Eine Anzeigenfirma macht “Druck”

Von admin

Die Fa. FV Forum Verlag GmbH, Wiesbaden ist eine  von vielen Anzeigenfirmen, mit denen sich RA Seeholzer auseinandersetzt. weiterlesen »

Mai

10

Bedauerlich, kann aber passieren…

Von admin

Bei der Auseinandersetzung mit verschiedenen Adressbuchverlagen, legen diese zwischendurch Urteile die zu ihren Gunsten ergangen sind vor, um ihrer Forderung mehr Nachdruck zu verleihen. Das ist vollkommen legitim und nicht zu beanstanden. weiterlesen »

Apr

26

Verlängerungsklausel unwirksam

Von admin

Viele Anzeigenanbieter arbeiten mit sog. Verlängerungsklauseln in ihren Verträgen. weiterlesen »

Apr

19

Eines der bestplazierten Branchenbücher…?

Von admin

Die Mandantschaft bekommt Post von der bbd Branchenbuch Deutschland GmbH, Voigtsr. 22, 10247 Berlin. weiterlesen »

Apr

6

Branchenbuch Deutschland 2012…frisch auf den Tisch

Von admin

Eine neue Variante der Adressbuch_Firmen, um einen Auftrag zu bekommen.

Per eMail erhält der potentielle Kunde eine *.pdf Datei zugeschickt.

Der Grund, “…, da Sie auf dem Postweg nicht zu erreichen waren,….”. So kann man natürlich auch Porto sparen. weiterlesen »

Apr

5

Adressbuchverlag aus Recklinghausen unterliegt

Von admin

Die Fa. Marber GmbH, Recklinghausen unterhält ein Branchenverzeichnis unter gewerbedatenbank.org. Die Fa. Marber versendet an potenzielle Kunden per Fax ein Angebot für einen Branchenbucheintrag mit einer Vertragslaufzeit von 2 Jahren zum Preis von jährlich € 850,00 (netto). weiterlesen »

Mrz

30

Zentrales Ärzteverzeichnis? Gibt es so etwas überhaupt?

Von admin

Mediziner scheinen eine beliebte Zielgruppe, diverser Adressbuchverzeichnisse zu sein.

Derzeit versendet die Fa. ÖGR Verwaltung e.K. mit Sitz in Berlin ein Formular. weiterlesen »

Mrz

28

Adressbuchfirma aus Mexiko meldet sich; nach fast zwei Jahren …

Von admin

Die entsprechende Akte war schon in das Archiv wegverfügt worden. Nun meldet sich für die Fa. Expo Guide aus Mexiko die Fa. International Credit Assessment Agency mit Sitz in Zypern.

Mit Schreiben vom 23.03.2012 weist International Credit Assessment Agency darauf hin, man sei von Expo Guide mit der Prüfung und Beurteilung des Vertrages beauftragt worden.

Der vermeintliche Vertrag mit Expo Guide stammt aus Februar 2010 (!). Mit Schreiben vom 23.04.2010 hatte RA Seeholzer der Fa. Expo Guide mitgeteilt, dass man die entsprechende Willenserklärung des Mandats anfechte etc. Bis auf ein, zwei Schreiben von Expo Guide kam nichts weiter. weiterlesen »

Mrz

26

Adressbuchfirma mahnt und mahnt und mahnt… klagt aber nicht!

Von admin

Rechtsanwalt Seeholzer vertritt seit einigen Jahren Mandanten gegen die Fa. GWE GmbH, Düsseldorf auch bekannt als Gewerbeauskunft-Zentrale. Die Fa. GWE unterhält ein Adressbuchverzeichnis im internet. Für dieses wirbt sie regelmäßig mit einem enstprechendem Formular. weiterlesen »

Mrz

12

Staatsanwaltschaft Mainz ermittelt

Von admin

Die Fa. MMV Müller Marketing Verlags GmbH, Frankfurt aM ist offensichtlich in das Visier der Staatsanwaltschaft Mainz geraten.

Nach hier vorliegenden Informationen, ermittelt die StA Mainz unter dem Az. 3330 Js 6233/11 gegen den Geschäftsführer der Firma MMV Müller, C. M. wegen des Verdachtes des Betruges.  Ob die Ermittlungen mittlerweile abgeschhlossen sind, ist nicht bekannt.

Die Fa. MMV bedient sich, ebenso wie andere Firmen einer bestimmten Formularegestaltung. Diese Formulare sind so gestaltet, dass der Lesende nicht erkennt oder / und auch nicht erkennen soll, dass mit seiner Unterschrift ein Vertrag begründet wird, der für den Eintrag auf einer ”Internetplattform” enorme Kosten verursacht.

Dabei bietet die Firma MMV Müller Marketing Verlags GmbH Eintragungen auf der Plattform firmenbuch.de an.

Begründet werden soll ein Vertrag mit einer Laufzeit von 2 Jahren bei Kosten von monatlich € 69,00 netto. Gem. den AGB’s verlängert sich dann der Vertrag um jeweils ein weiteres Jahr, wenn nicht der Kunde drei Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit kündigt.