AnzeigenRecht - Das Weblog von RA Seeholzer

Sie erhalten an dieser Stelle von Rechtsanwalt Seeholzer u. a. Informationen und Tipps im Umgang mit Adressbuch- und Anzeigenunternehmen. Mit dem RSS-Feed bleiben Sie immer auf dem Laufenden.
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Feb

21

Adressbuchfirma aus Portugal hält nicht mehr am Vertrag fest

Von admin

Die Fa. United lda. mit (vorgeblichem) Sitz in Lissabon, Portugal unterhält im Internet ein Platform mit dem Namen temdi.com. Dieses “Verzeichnis der Mediziner” ist nach eigener Auskunft von United ein Spezialverzeichnis auf internationaler Ebene, im medizinischem Bereich eine einzigartige Plattform.

Eine Mandantin von RA Seeholzer hatte das Formular “Verzeichnis der Mediziner” Ende Novmber 2011 unterschrieben. Daraufhin erhielt die Mandantin am 19.12.2011 eine Rechnung über € 1.300,11 zugestellt. Die Mandantin hatte die von United bereits aufgenommenen Daten nicht verändert, sondern lediglich unterschrieben, korrigiert und zurück geschickt.

Nachdem RA Seeholzer mit Schreiben vom 19.01.2012 die Willenerklärung der Mandanten wegen §§ 123, 124 BGB angefochten hatte, erklärte die Fa. United noch mit Schreiben vom 31.01.2012 gegenüber der Mandatin direkt..

“Wir bitten Sie nun aber, Ihrerseits den vertraglichen Verpflichtungen nachzukommen und die zur Zahlung fällige Rechnung für die von Ihnen bestellte Anzeige in den nächsten Tagen zu begleichen.”

Mit Schreiben vom 15.02.2012, hier eingegangen am 20.02.2012 ändert United lda. auf einmel ihre Haltung. Offensichtlich zeigen die von RA Seeholzer gegen United lda. vielfach ausgebrachten negativen Feststellungsklagen in Deutschland ihre Wirkungen.

Über 2,5 Seiten wird RA Seeholzer mehr oder weniger darüber belehrt, wieso die von im vertretene (rechtliche) Meinung falsch sei.

Dann kommt im letzten Satz des Schreibens die “Erkenntnis.

“Nach dieser ausführlichen Richtigstellung des Sachverhaltes, dürfen wir zusammenfassend festhalten, daß zweifellos ein rechtswirksamer und rechtsgültiger Vertrag vorliegt. Wir haben den Vorgang jedoch unserer Geschäftsführung nochmal zur Prüfung vorgelegt. Da es so zu sein scheint, daß Ihre Mandantin an einer Weiterführung des Vertrages doch nicht interessiert ist, teilen wir insofern mit, daß der Vertrag mit sofortiger Wirkung storniert wird. Dies geschieht selbstverständlich ohne Anerkennung einer Rechtspflicht und ohne Präjudiz, sondern vielmehr aus Kulanz Ihrer Mandantin gegenüber.”

Mit anderen Worten, United verzichtet nun doch auf die Geltendmachung ihrer Ansprüche aus dem “wirksamen und rechtsgültigen” Vertrag.

Dieser Fall zeigt exemplarisch, dass es sich lohnt, “vermeintliche” Vertragsverhältnisse fachkundig überprüfen zu lassen und sich zur Wehr zu setzen, bevor man, wie im oben genannten Fall fast € 4.000,00 für einen Werbevertrag von über 36 Monate bezahlt

 

 

Feb

17

Vorsicht vor neuem Branchenverzeichnis aus Istanbul!

Von admin

Ein Mandant von RA Seeholzer legt diesem ein Formular der Firma

Intermedia AG Ltd. Nisbetlye Mah. Barbaros Bulvari No. 102, 34349 Istanbul

für das Verzeichnis unter

diegewerbeseiten.com  zur Prüfung vor.

Das Formular ist ähnlich gestaltet wie das anderer Firmen wie z.B. der Medya Tanitim Tic Ltd. ebenfalls mit vorgeblichem Sitz in Istanbul.

Das Formular der Intermedia suggeriert zunächts einmal, dass man mgl. schon in einer Geschäftsbeziehung stehe, weil ja bereits Daten eingetragen sind. Dann wird auf einem Korrekturabzug und Gratiseintrag hingewiesen.

Erst im unteren Text, der deutlich kleingedruckter und damit schlechter zu lesen ist, wird darauf hingewiesen, dass, soweit man das Formular ergänze und unterzeichnet zurücksende, ein sog. “Pluseintrag” zustande komme.

Die sog. “Pluseintrag” hat folgende Konsequenz:

- Kosten für den Eintrag jährlich € 960,00 zzgl. USt.

- Vertragslaufzeit 3 Jahre ! Verlängerung, wenn nicht vor Ablauf der Vertragslaufzeit schriftlich per Einschreiben gekündigt wird

- Das Recht der Fa. Intermedia, bestehende Verträge an Dritte abzutreten

- die Veröffentlichungsdomain zu ändern

- Gerichtsstand soll Istanbul sein, türkisches Recht soll gelten

Also, wer dieses Formular unterschreibt, könnte ein Problem haben. Es empfiehlt sich in jedem Falle eine Beratung und zwar so schnell wie möglich, wenn man gemerkt hat, dass da etwas nicht stimmt. Meist nach Zugang der 1. Rechung.

Feb

15

GWE GmbH, Düsseldorf unterliegt auch vor dem OLG Düsseldorf

Von admin

Am 04. Mai 2011 wurde hier über ein Urteil des LG Düsseldorf vom 15.04.2011 (38 O 148/10) berichtet.

In dem Rechtsstreit hatte das LG Düsseldorf der Fa. Gewerbeauskunft-Zentrale, GWE GmbH die Nutzung bestimmt gestalteter Formulare verboten bzw. diese Nutzung für wettbewerbswidrig erklärt.

Gegen dieses Urteil ist die GWE in die Berufung gegangen.

Am 14.02.2012 fand vor dem OLG Düsseldorf die mündliche Verhandlung statt.

Dabei soll der Senat klare Worte für das Geschäftsmodell der GWE gefunden haben. Unter Hinweis auf eine Entscheidung des BGH vom 30.06.2011 (I ZR 157/10; Branchenbuch Berg) führte der Richter aus, dass das Gericht keine Geschäftsmodelle billigen werde, die auf einen unaufmerksamen Adressaten spekulieren, egal, wieviele Betroffene tatsächlich irregeführt worden seien.

Der Senat hat noch gestern sein Urteil verkündet (I-20 U 100/11). Die Revision wurde nicht zugelassen.  Ob die Fa. GWE von der Nichtzulassunsgbesschwerde zum BGH Gebrauch machen wird, ist schwer abzusehen. Das Risiko vor dem BGH ebenfalls zu unterliegen ist nun nach den beiden Entscheidungen des LG und OLG Düssledorf deutlich gestiegen.

Die schriftlichen Urteilsgründe stehen noch aus.

Dieses Urteil könnte erhebliche Auswirkungen auf das Geschäftsgebaren der GWE haben und sollte zumindest die Betroffenen darin bestärken, sich von den ”Einschüchterungsversuchen” mit div. Hinweisen auf verschiedene AG Urteile nicht beeindrucken  zu lassen.

Noch das AG Düsseldorf (35 C 9172/11) hatte in einem Rechtsstreit der GWE die Kosten des Rechtsstreits auferlegt, nachdem die Parteien den Rechtsstreit in der Hauptsache für erledigt erklärt hatten. Zur Begründung führte es aus, die Fa. GWE habe im Rechtsverkehr zur Täuschung geeigentes Fomular verwandt.

Denn gerade im Dezember 2011 und Januar 2012 hat die Fa. GWE wieder einmal ihre Formulare versandt.

 

 

Feb

14

Debitoren Firma aus Neustadt versteht nicht…

Von admin

In einem Schreiben vom 14.02.2012 fragt sich die Fa. DeMa GmbH & Co. KG, wieso Rechtsanwalt Seeholzer Mandanten ua. aus Bremen, Schladen , München etc. gegen die Fa. Medya aus Istanbul vertritt. weiterlesen »

Feb

9

Neue Adressbuchfirma mit “alt” bekanntem Formular

Von admin

Die Fa. ABA Medien, Inhaber N. Kurt  aus Nürnberg betreibt unter allgemeine-branchenauskunft.de ein Adressbuchportal.

Das Formular, mit dem die Fa. ABA Medien wirbt, ähnelt sehr ua. dem Formular derFa. Medya aus Istanbul, die hier auch schon Gegenstand der Berichterstattung war.

Auch auf dem Formular der Fa. ABA Medien wird von einem kostenlosen Standareintrag gesprochen. Dieser soll beinhalten die Branche, den Namen, Anschrift, Telefon Nr. und Fax. Nr.

Soweit so gut.

Der “Premiumeintrag” beinhaltet zusätzliche Daten und soll pro Jahr 990,00 € (netto) kosten bei einer Mindestlaufzeit von 2 Jahren mit Verlängerunsgklausel um ein weiteres Jahr.

Interessent ist im vorliegenden Fall, dass der Mandant überhaupt keine weiteren Daten ergänzt hat, sondern lediglich den “Standardeintrag” bestätigt hat und dafür trotzdem € 990,00 in Rechnung gestellt bekommt.

Man wird sehen, wie der Verantwortliche der Fa. ABA Medien auf ein anwaltliches Schreiben ragieren wird.

 

Jan

17

So was ist erfreulich…

Von admin

In einer aussergerichtlichen wie auch gerichtlichen Auseinandersetzung mit einer Branchenbuch Firma erhielt RA Seeholzer heute eine Postkarte, mit folgendem Inhalt:

Zitat: ” Sehr geehrter Herr Seeholzer, jetzt ist es offenbar überstanden mit den Belästigungen durch die Fa. …. Eine Erfahrung die man nicht alle Tage machen möchte. Für Ihre engagierte und professionelle Unterstützung in dieser “Causa” möchte ich bei Ihnen sehr herzlich bedanken. … Ihr….” Zitat Ende

Jeder Rechtsanwalt freut sich darüber, wenn seine Arbeit so gewürdigt wird.

Jan

13

Und nun meldet sich eine Inkasso-Firma…

Von admin

RA Seeholzer vertritt einige Mandanten gegen die Fa. Medya Tanitim Tic Ltd., mit vorgeblichen Sitz in Istanbul, Türkei. Schreiben an diese Firma kommen als unzustellbar zurück, die Adresse stimmt nicht.

 

Vorgeblich soll es um eine Forderung aus einem Werbeinsertionsvertrag für das Auskunftsverzeichnis unter www.branchenauskunft -24.com gehen.

Zur Forderungsabwicklung/Debitorenverwaltung hatte sich die Fa. DeMa Debitoren Management GmbH & C. KG mit Sitz in Neustatdt gemeldet und Zahlung im Auftrag der Fa. Medya verlangt. weiterlesen »

Jan

9

Keine Zustellung bei Medya Tanitim Tic möglich

Von admin

Die Adressbuchfirma Medya Tantitim Tic Ltd., mit Sitz in 34733 Istanbul war schon Gegenstand der hiesigen Berichtserstattung.

RA Seeholzer vertritt mehrere Mandate gegen diese Firma.

Diese hat aber offensichlich an dem selbst von ihr benannten Sitz keine zustellfähige Adresse. Die mit int. Einschreiben/Rückschein an die benannte Adresse kommen zurück, mit dem Hinweis, die Adresse wäre falsch.

Nun, nach Auffassung von RA Seeholzer muss sich ein Unternehmen dann so stellen lassen als wären die Schreiben zugegangen. Denn wer im geschäftlichen Verkehr nicht dafür Sorge trägt, dass ihn Post auch aus dem Ausland erreicht, darf nicht besser gestellt werden als die Unternehmen, an die (auch wenn sie ihren vorgeblichen Sitz im Ausland haben so wie Expo Guide in Mexiko oder United lda. in Portugal) zugestellt werden kann.

 

Die von der Medya beauftragte Debitoren-Firma DeMa mit Sitz in Neustadt/Aisch lehnt Zustellungen in Form von Willenserklärungen, Klagen etc. ab unter Hinweis darauf, man sei lediglich für die Forderungsabwicklung zuständig, weist aber darauf hin, das daher sämtlicher Schriftwechsel nur noch über sie (=DeMa) zu führen ist.

Ja, was denn nu?

Dez

29

Zum Jahresende….

Von admin

Das Jahr 2011 neigt sich dem Ende zu.

Zeit einmal die Entwicklung dieses web-blogs Revue passieren zu lassen.

Immerhin haben mehr als 34.000 Personen in diesem Jahr diese Seite besucht, allein vom 01. – 28.12.2011 2.000.  Das bedeutet für mich, dass die hier angesprochenen Themen nicht ohne Interesse sind. Dies freut mich, denn das Thema Anzeigen-Recht im weitesten Sinne ist ein sehr spezielles Rechtsgebiet.

Ich werde  auch in 2012 versuchen, weiter Informationen zu dem oben genannten Rechtsgebiet zu sammeln und hier mit entsprechenden Kommentaren einstellen. Natürlich auch weiter Urteile veröffentlichen.

Insbesondere möchte ich mich bei denjenigen bedanken, die mir zwischendurch immer wieder bestätigt haben, dass dieser web-blog eine Hilfe war bzw. ist.

Ich wünsche einen guten Rutsch ins Jahr 2012!

 

Hamburg, den 28.12.2011

Jochen Seeholzer
Rechtsanwalt

Dez

15

“Anzeigenfirma” aus Hamburg Altona unterliegt erneut…

Von admin

Die Firma HIT Hanseatische Inkasso-Treuhand hatte für die Fa. KWH, Hamburg, diese gebildet aus den Gesellschaftern Ralf und und Achim Kufner eine Forderung aus abgetretenem Recht eingeklagt.

Diese Klage wurde nun durch das AG Stolzenau ( U. v. 24.11.2011 3 C 222/11) abgewiesen. weiterlesen »